Baumschutzsatzungen

Die Baumschutzordnung oder auch Baumschutzsatzung ist in jeder Stadt unterschiedlich. Jede Stadt hat unterschiedliche Vorgaben für Grundstückseigentümer.
Hier finden Sie eine Auflistung aller Baumschutzsatzungen der Städte wo wir für Sie tätig sind. Stand 13.03.2019!

Hilfestellung bei der schriftliche Genehmigung

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Antrag einer genehmigungspflichtigen Maßnahme. Notwendig wäre eine örtliche Sichtung Ihrer Situation, Dokumentation mittels Bilder und Argumente für Ihr entsprechende Vorhaben.
Düren
Arnoldsweiler, Birke, Birkesdorf, Derichsweiler, Gürzenich, Hoven, Lendersdorf, Mariaweiler, Merken, Niederau
Baumschutzsatzung
Kreuzau
Bogheim, Bosch, Drove, Leversbach, Obermaubach, Stockheim, Thum, Üdingen, Untermaubach, Winden
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Nideggen
Abenden, Berg,
Brück, Embken,
Muldenau, Rath,
Schmidt, Wollersheim
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Düsseldorf
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Leverkusen
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Langenfeld
Keine Baumschutzsatzung - Stand Juli 2015
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